Samstag, 5. November 2011

Fußgängerzone

Ort meiner Untersuchungen ist die Fußgängerzone in Dornbirn.
Eine Fußgängerzone (auch Fußgängerbereich) ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben. Sie kann aus mehreren Fußgängerstraßen bestehen und befindet sich in der Regel im Innenbereich einer Stadt oder Siedlung. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt im Allgemeinen untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann deren Zufahrt allerdings (zeitweilig) zugelassen werden, sie sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Ausnahmen gelten in den meisten Fällen für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs sowie für Einsatz-, Entsorgungs-, und Reinigungsfahrzeuge. Die Straßenraumgestaltung ist an die Bedürfnisse des Fußverkehrs angepasst, durch ansprechende Oberflächengestaltung des Belages und Ausstattung mit Möblierung aller Art (Bänke, Beleuchtung, Brunnen und Bäume) wird eine gestalterische Wirkung erzeugt, die die Aufenthaltsqualität erhöht. Außerdem sind Fußgängerzonen oft gesäumt mit Geschäften, Restaurants und Cafés.

(Fußgängerzonen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzone)

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